Der Vorstand
Ihrer Familiengenossenschaft der Regionen eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Familiengenossenschaft eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Familiengenossenschaft zur Rechenschaft verpflichtet.